Das alljährliche Osterfeuer wird vor allem in Ostfriesland als Brauchtum noch sehr gepflegt. So brennen die Menschen am Samstagabend zwischen Karfreitag und den Osterfeiertagen überall kleinere und auch größere Osterfeuer ab. In vielen Gegenden wird das traditionelle Brauchtumsfeuer von einer sehr feierlichen Stimmung begleitet, sodass daraus nicht selten große öffentliche Veranstaltungen mit einem dorffestähnlichen Charakter und zahlreichen Gästen entstehen.
Nahezu alle Gemeinden und Städte in Ostfriesland verlangen inzwischen von den Betreibern der Osterfeuer eine vorherige Anmeldung. Das gilt auch für ein geplantes Osterfeuer im Bereich der Stadt Wiesmoor.
Die Stadt Wiesmoor und die Freiwillige Feuerwehr Wiesmoor weisen daher darauf hin, dass alle Osterfeuer im Bereich der Stadt Wiesmoor bis spätestens vier Tage vor dem Abbrennen am Ostersamstag bei der Stadtverwaltung Wiesmoor, Hauptstraße 193 (Fachbereich 2 Bürger- und Ordnungsdienste) anzumelden sind.
Eine Anmeldung kann telefonisch oder aber auch über das Online-Formular zur Anzeige von Osterfeuern (Brauchtumsfeuern) vorgenommen werden. Die Anmeldung ist kostenlos.
Onlineformular für die Anmeldung von Osterfeuern
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 2, Bürger- und Ordnungsdienste, unter der Telefonnummer 04944-305-137 gerne zur Verfügung.
Wenn die entsprechenden Vorschriften nicht beachtet werden, kann z.B. die Polizei oder die Feuerwehr das Abbrennen eines Osterfeuers untersagen. Des Weiteren kann bei Vorstößen gegen rechtliche Bestimmungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Für den Fall, das die Feuerwehr zur Amtshilfe für die Polizei herangezogen wird, um ein nicht ordnungsgemäßes, aber bereits brennendes Osterfeuer abzulöschen, werden die Kosten für einen solchen Einsatz dem Eigentümer des Osterfeuers in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt auch, wenn durch ein solches Feuer fahrlässig weitere Brände verursacht werden.
Damit das Osterfeuer zu einem gelungenen Fest wird und eventuelle Risiken vermieden werden, beachten Sie bitte folgende Sicherheitsregeln:
Bei einer mengenmäßigen Begrenzung des brennbaren Materials auf max. 150 m³ besteht für die Umgebung in der Regel keine besondere Brandgefahr, wenn folgende Sicherheitsabstände eingehalten werden:
- mindestens 50 m zu Gebäuden, die aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und mit harter Bedachung versehen sind
- mindestens 100 m zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen und/oder weicher Bedachung
- mindestens 100 m in allen anderen Fällen
- Bei besonders gefährdeten Objekten, z. B. in der Nähe von:
– baulichen Anlagen mit weicher Bedachung
– Wäldern, Mooren, Heiden
– Zelt- und Campingplätzen
– öffentlichen Verkehrsflächen
– Energieversorgungsanlagen/ und -leitungen usw. – und bei größeren Mengen brennbaren Materials (mehr als 150m³)
können unter Umständen zusätzliche Sicherheitsabstände erforderlich sein, die bei Bedarf von der zuständigen Gemeinde oder Stadt festzulegen sind.
Wo das Abbrennen eines Osterfeuers absolut untersagt ist:
- in Schutzzonen (z.B. Naturschutzgebieten) oder in Bereichen von Naturdenkmälern und Biotopen
- auf moorigem Untergrund, wenn die Gefahr der Entstehung eines Moorbrandes besteht
- unter Berücksichtigung der besonderen Umstände bei langanhaltender trockener Witterung oder bei zu starkem Wind
Des Weiteren gilt:
- Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden
- Als Hilfsmittel für das Anzünden kommt trockenes Stroh in Betracht – Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden
- Erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, ist die Feuerstelle aufzuschichten. Dieses Umschichten dient dazu, ungeeignete Stoffe auszusortieren und Tieren, die dort Unterschlupf gesucht haben, eine Fluchtmöglichkeit geben zu können
- Das Brauchtumsfeuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein
- Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug
- Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit
- Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken
- Kinder spielen gern am Feuer – oft in leicht entflammbarer Kleidung. Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren hin und achten Sie darauf, dass sie nicht zu nahe an das Feuer gehen
- Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei
- Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser. Bitte lassen Sie die Finger von so genannten Hausmitteln wie Mehl – sie behindern die Behandlung, stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst
- Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren!
Die Feuerwehr Wiesmoor weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Artikeln dieser Kategorie nur um Hinweise oder Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.