Kampfmittelfund

Was ist bei einem Kampfmittelfund zu tun?

Allgemein

Auch in heutiger Zeit – mehr als neunzig Jahre nach dem Ende des Ersten und siebzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges – werden in Deutschland täglich Kampfmittel der verschiedensten Arten gefunden. Hierzu zählen neben Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteilen auch Waffen, Waffenteile, sowie weitere Spreng- und Zündmittel, die als Hinterlassenschaft der kriegerischen Auseinandersetzungen zurückgeblieben sind.

Man muss davon ausgehen, dass sich noch große Mengen von nicht erkannten Kampfmitteln im Erdreich unserer Region verbergen.

Was kann mir passieren?

Bei der landwirtschaftlichen Feldarbeit, bei Erdarbeiten für Haus und Garten oder beim einfachen Spaziergang im Wald – es besteht immer die Möglichkeit, auf alte Kampfmittel zu stoßen. Oftmals sind diese aber nicht sofort als potenzielle Gefahr zu erkennen. Viele dieser Fundstücke sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet, ähneln im Aussehen eher normalen Gebrauchsgegenständen, oder werden für gewöhnlichen Metallschrott gehalten.

Trotz ihres Alters haben solche Munitionskörper ihre Gefährlichkeit aber nicht verloren. Im Gegenteil, die starke Verwitterung macht sie noch gefährlicher.

Schon durch die geringste Berührung kann eine Explosion ausgelöst werden!

Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf Ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen. Ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die alte Kampfmittel finden.

Was kann ich dagegen tun?

Bei akuter Gefahr/Lebensgefahr wählen Sie sofort den Notruf 112!

Zur Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie beim Auffinden von Kampfmitteln die folgenden Verhaltensregeln beachten:

  • Kampfmittel nicht berühren! Alle Kampfmittel sind lebensgefährlich. Größe und Form der Kampfmittel sagen nichts über die Gefahr aus
  • Kampfmittel, die versehentlich mit der Hand aufgenommen wurden, vorsichtig ablegen. Nicht werfen!
  • andere warnen – Fundstelle nach Möglichkeit sichtbar markieren
  • Fundort räumen
  • den Zugang zur Fundstelle absperren
  • sofort, auch bei Verdachtsfällen, die Polizei über den Notruf 110 verständigen
  • auf keinen Fall versuchen, Kampfmittel selbst zu transportieren – es besteht Lebensgefahr!

Für das Auffinden von Kampfmitteln auf Baustellen, bei forstwirtschaftlichen Arbeiten, in der Landwirtschaft, bei Erdarbeiten usw. sind weitere ergänzende Hinweise zu beachten:

  • Arbeiten am Fundort sofort einstellen – alle Personen müssen den Fundort verlassen
  • um den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist die Fundstelle durch Kennzeichnung und Absperrung zu sichern
  • Erschütterungen vermeiden
  • wurden Kampfmittel bereits von einem Greifer, einer Baggerschaufel etc. erfasst, so sind sie in der jeweiligen Lage zu belassen. Die Maschinen sind abzustellen. Wurden sie bereits angehoben, ist der Greifer oder die Schaufel in seiner Lage nicht zu verändern
  • werden Kampfmittel erst bemerkt, nachdem sie auf ein Fahrzeug verladen worden sind, dürfen sie keinesfalls weitertransportiert werden. Das Fahrzeug hat an seinem Standort zu verbleiben, der Motor ist abzustellen. Der Standort ist ebenfalls durch eine Absperrung zu sichern
  • den Anordnungen der Ordnungsbehörde bzw. Polizei über die Weiterführung der Arbeit, den Einsatz von Maschinen und Geräten, teilweise oder gänzliche Sperrung der Baustelle usw. ist unbedingt Folge zu leisten

Wo bekomme ich weitere Informationen?

https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/kampfmittelbeseitigung/der-kampfmittelbeseitigungsdienst-161071.html

Die Feuerwehr Wiesmoor weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Artikeln dieser Kategorie nur um Hinweise oder Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.

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